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   LSG Baden-Württemberg, 27.03.2007 - L 13 R 2395/06   

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https://dejure.org/2007,14406
LSG Baden-Württemberg, 27.03.2007 - L 13 R 2395/06 (https://dejure.org/2007,14406)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.03.2007 - L 13 R 2395/06 (https://dejure.org/2007,14406)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. März 2007 - L 13 R 2395/06 (https://dejure.org/2007,14406)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rentenversicherung - Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger Musiklehrer - Konkurrenzregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht eines selbstständigen Musiklehrers in der gesetzlichen Sozialversicherung; Versicherungspflicht von selbstständigen Künstlern und Publizisten; Begriff des Künstlers i.S.d. Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versicherungspflicht selbständiger Musiklehrer, Konkurrenz zwischen Rentenversicherung und Künstlersozialversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2007 - L 13 R 2395/06
    Auch bei der Einführung des SGB VI wurde auf die Integration der Vorschriften des KSVG nicht deswegen verzichtet, weil es als abgeschlossenes, die Anwendung des SGB VI ausschließendes Regelungswerk angesehen wurde, sondern weil dies eine entsprechende Erweiterung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vorausgesetzt hätte, die im Rahmen der Rentenform 1992 nicht erfolgen konnte (BT-Drucks. 11/4124, S. 148 zu Artikel 1).

    Die bisherigen besonderen Regelungen über Beginn und Ende der Versicherung sollten entfallen, weil sie überholt bzw. nicht mehr erforderlich waren (BT-Drucks. 11/4124, S. 148; BR-Drucks. 120/89, S. 149).

    Es wurde vielmehr entsprechend der bisherigen Rechtsprechung und Praxis davon ausgegangen, dass in bezug auf dieselbe Tätigkeit grundsätzlich die Versicherungspflicht kraft Gesetzes der Versicherungspflicht auf Antrag, die Versicherungsfreiheit der Versicherungsbefreiung und im übrigen die Regelung vorgeht, die im Einzelfall den besten Schutz gewährt (BT-Drucks. 11/4124, S. 148; BR-Drucks. 120/89, S. 148).

  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 18/92

    Künstlersozialversicherung - Selbständige Musiklehrer - Geringverdiener -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2007 - L 13 R 2395/06
    Auch wenn § 53 KSVG 1981 Musiklehrer ebenfalls erfasste (vgl. BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 2), wofür die auch den Kunsterzieher erwähnende Begründung zu § 56 KSVG 1981 der entsprechenden Übergangsregelung für die Krankenversicherung, sprechen könnte, erfolgte insoweit lediglich eine vereinfachte Überleitung.

    Die damit nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 AVG i.V.m. dem KSVG bestehende Versicherungspflicht verdrängte - als günstigere Regelung - die Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 AVG (vgl. BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 2).

  • BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R

    Versicherungspflicht selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2007 - L 13 R 2395/06
    Einen Hinweis darauf, dass der Kreis der von der Vorschrift erfassten Lehrer eingeschränkt ist, enthält die Regelung nicht (vgl. BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 5).

    Der Senat hat ebenso wie das BSG auch keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung (vgl. BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 5, SozR 4-2600 § 2 Nr. 1 und Nr. 9).

  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 14/92

    Künstlersozialversicherung - Kunstunterricht für Laien

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2007 - L 13 R 2395/06
    Die Klägerin, die im maßgeblichen Zeitraum im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit als Musiklehrerin keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt und die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 SGB IV überschritten hat, übt als Musiklehrerin an einer Musikschule unzweifelhaft eine künstlerische Tätigkeit im Sinne des § 2 KSVG aus; dies gilt auch dann, soweit der Unterricht nur für eine laienhafte Kunstausübung erteilt wird (Bundessozialgericht SozR 3-5425 § 2 Nr. 1).

    Mit §§ 49 Nr. 1, 50 KSVG 1981 wurden diese Vorschriften mit Wirkung vom 1. Januar 1983 in der Weise geändert, dass die Musiker und Artisten aus diesen Regelungen herausgenommen wurden, weil die Versicherungspflicht aller selbständigen Künstler (d.h. nicht nur der Musiker und Artisten) nunmehr unter Bezugnahme auf das Künstlersozialversicherungsgesetz in § 2 Abs. 1 Nr. 4 AVG geregelt sei (BT-Drucks. 9/20, zu § 50 S. 24; vgl. BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1).

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R

    Rentenversicherungspflicht - selbstständiger Aerobictrainer/-lehrer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2007 - L 13 R 2395/06
    Der Senat hat ebenso wie das BSG auch keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung (vgl. BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 5, SozR 4-2600 § 2 Nr. 1 und Nr. 9).
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Regieassistent - Fernsehen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2007 - L 13 R 2395/06
    Damit schied die Versicherungspflicht der Klägerin als Musiklehrerin nach § 2 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 9 SGB VI erst ab dem 23. Dezember 2003 aus, nachdem die KSK, die im Verhältnis zu den Trägern der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung allein darüber entscheidet, ob ein selbständiger Künstler oder Publizist zum Kreis der nach dem KSVG versicherungspflichtigen Personen zählt oder nicht (BSGE 83, 246), gegenüber der Klägerin bindend festgestellt hat, dass ihre Versicherungspflicht als Musiklehrerin nach dem KSVG ab diesem Tag beginnt.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.01.2007 - L 6 R 155/06

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht eines selbstständigen Musiklehrers -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2007 - L 13 R 2395/06
    Damit scheidet jedoch nicht schon grundsätzlich ihre Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI für diese Tätigkeit aus (a.A. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Januar 2007 - L 6 R 155/06 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 R 2693/11
    Der Versicherungspflichttatbestand des § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI gilt auch für solche selbstständig tätigen Lehrer, die i. S. d. § 2 Satz 1 KSVG als selbstständige Künstler Musik lehren, solange eine Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nicht begonnen hat (LSG, Bad.-Württ., Urt. v. 27.3.2007 - L 13 R 2395/06 - BSG, Urt. v. 12.12.2007, - B 12 KR 8/07 R - zu Instrumentallehrern an einer Musikschule; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.4.2009, - L 8 R 145/08 -, jeweils veröffentlicht in Juris).
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